Die wichtigsten drei Fragen haben wir Ihnen hier bereits vorab beantwortet. Für alle weiteren Fragen in Bezug auf mögliche Kfz-Gutachten stehen ich oder meine MitarbeiterInnen Ihnen gerne auch am Telefon zur Verfügung.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie den Schaden wenn möglich dokumentieren und Beweisfotos sowie eine Skizze des Unfallhergangs anfertigen. Notieren Sie sich unbedingt auch die Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen. Anschließend sollten Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen und die Versicherung darüber informieren.
Nach einem Unfall kommt es neben der Schuldfrage auch immer schnell zur Frage nach der Schadenhöhe. Für die Unfallschäden am Fahrzeug des Unfallverursachers müssen dabei die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung aufkommen. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, werden die Schäden an Ihrem Fahrzeug in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt.
Hier kommt der Kfz-Gutachter ins Spiel, denn er ist nun dafür zuständig, die Höhe des entstandenen Sachschadens festzustellen. Es wird ein Schadensgutachten erstellt, in dem alle wichtigen Faktoren wie beispielsweise die Wertminderung durch den Unfallschaden, die Reparaturkosten und der Nutzungsausfall berücksichtigt werden, um eine korrekte Abwicklung des Schadens zu gewährleisten.
Als Geschädigter in einem Unfallschaden haben Sie immer das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen, welcher von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie nicht schuld an dem Unfall sind. Zur individuellen Einschätzung der Situation können Sie uns gerne auch unverbindlich für ein Beratungsgespräch kontaktieren.